„Kommt dir etwas komisch vor, wenn du diesen Satz liest?“
Das habe ich meinen Sohn gefragt, als ich ihm folgenden Text in die Hand drückte:
„Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse in der Regel die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlichen-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.“
„Nein“, antwortete er, „er ist völlig in Ordnung. Aber ich weiß, worauf du hinauswillst. Du meinst, es fehlt ein ‚die’ vor ‚zuständige Familienkasse’.“
„Genau.“
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