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Warum ich Theodor-Wolff-Preisträger nicht werden darf

Schlechte Nachricht, treue Leser, Leserinnen.

Dieses Jahr darf der Sprachbloggeur mit keinem Theodor Wolff Preis ausgezeichnet werden. Schade. Ich war nämlich sicher, dass meine Chancen nicht schlecht stünden.

Ein Zitat aus den Wettbewerbsinformationen:

„Hierfür eignen sich besonders die klassischen journalistischen Stilformen - Hintergrundbericht, Reportage, Feature, Kommentar, Glosse und Leitartikel.“

Klingt wie der Sprachbloggeur, nicht wahr?

So jedenfalls hab ich gedacht: That’s right up your alley! sann ich. (Nebenbei: In England heißt das: „right up your street“. Man sagt über Amerikaner und Briten: „Ein Ozean verbindet uns, eine Sprache trennt uns“).

Der Preis soll einen Text aus dem Jahr 2015 beehren. Ich war überzeugt, dass mein Beitrag vom vorigen Jahr, „Retten Sie das Englische! Sprechen Sie Deutsch“, besonders dafür geeignet gewesen wäre.

Im Übrigen: Die drei Sieger erhalten je 6000 Euros Preisgeld. Ehrlich gesagt: Das Geld hätte ich auch gut gebrauchen können. Wenn Sie meinen, ich verdiene mir mit dem „Sprachbloggeur“ eine goldene Nase, dann irren Sie sich. Seitdem ich diese wöchentliche Glosse selbstständig betreibe – immerhin sind es beinahe sieben Jahre –, habe ich ihm zu dank insgesamt 950 Euros verdient – zuzüglich Mehrwertsteuer selbstverständlich.
Ich beklage mich nicht. Dennoch: Die 6000 wären willkommen gewesen. Oh well.

Ich habe meine Bewerbung genauso zusammengestellt wie auf dem Infoblatt erfordert: also, Text und Formular und Screenshot beigelegt. Immerhin: Dem Theodor-Wolff-Preis zuliebe habe ich endlich gelernt, wie man einen „Screenshot“ anfertigt. Jetzt kann ich jederzeit Screenshots machen. Auch das ist ein Gewinn.

Doch leider war der schöne Traum schon nach wenigen Tagen geplatzt.
Vor ein paar Tagen habe ich folgende Email erhalten:

„…vielen Dank für Ihre Bewerbung, die wir aber leider nicht aufnehmen können: Für den Theodor-Wolff-Preis sind nur Artikel zugelassen, die auf Webseiten von Zeitungen erschienen sind, nicht von Blogs.“

Eine Frechheit. Das war meine erste Reaktion.

Denn es bedeutet, dass eine Glosse in Blogformat (notabene: wir schreiben das Jahr 2016) nicht als ebenbürtig mit einer Glosse aus einer konventionellen Zeitung betrachtet wird.

Ich werde die Problematik anders ausdrücken: Als one-man-show genießt der Sprachbloggeur nicht die gleichen Rechte als die Mitarbeiter eines großen Unternehmens.

Meine Frage: Warum muss man, um pfiffige Glossen zu schreiben, als Schreibsklave bei einer Zeitung eingebettet sein?

Wäre schön, wenn die Leute beim Th. Wolff-Wettbewerb eine Antwort auf diese Frage finden würden.

Schade um die sechs Tausende. Ich hätte sie gut gebrauchen können.

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