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Kopfweh von einem Schmerzmittel

Darf ich Sie mit einer kleinen Kniffelei der deutschen Schriftsprache verwirren? Ich kann das Wort „Aspirin“ in Anführungszeichen oder ohne sie schreiben. Wenn ich es aber ohne Anführungszeichen pinsele, dann muss es folgendermaßen buchstabiert werden: Apirin®. Was ist der Unterschied? Bei „Aspirin“ betone ich die Eigenschaft dieses Wortes als Wort, quasi als Begriff. Bei Aspirin® liegt die Betonung auf das Wort als Produktnamen. Alles klar? Falls nicht, dann bitte ich Sie darum, selbst im Duden nachzuschlagen. Dieses Wort ist nämlich – zumindest in Deutschland – eine markengeschütze Bezeichnung der Firma Bayer.

Nicht der Fall in den USA. Dort darf jeder dieses Acetylsalicylsäure-Erzeugnis, so die chemischen Wirkstoffe des berühmten Schmerzmittels, unter den Namen „Apirin“ verkaufen. Das „Aspirin“ ist dort ein vogelfreier Marktbegriff. Generika in Deutschland werden dagegen „ASS“ genannt – was wiederum in den USA unmöglich wäre. „Ass“ bedeutet nämlich im amerikanischen Englisch sowohl „Esel“ wie auch „Arsch“.

Dieses Verwirrspiel um das „Aspirin“ war bereits Anfang des 20. Jahrhunderts vorprogrammiert, als Dr. Felix Hoffmann, ein Chemiker der Firma Bayer & Co, in Wuppertal, und Erfinder des Produkts, 1900 in den USA Patentschutz für die neu entdeckte „ASS“ beantragte. Den Markenschutz büßte die Firma Bayer nach dem Ersten Weltkrieg allerdings als Folge des Versailler Vertrags schnell wieder ein. Die Rechte für Aspirin® gingen nahtlos an die USA, Frankreich und Großbritannien über. 1918 kaufte die amerikanische Firma Sterling Drug die alleinigen Markenrechte auf und behielt diese bis in die fünfziger Jahre. Ab dieser Zeit durfte jeder Hersteller in den USA seine „ASS“ „Aspirin“ nennen. In Deutschland dagegen blieb Apirin® – nur als Produktename, versteht sich – von Anfang an markengeschutzt.

Woher kommt das Wort? „A“ steht für „Acetyl“; „spir“ für „Spirsäure“, ein Erzeugnis der Spierstaude, einer Heilpflanze mit schmerzlindenden Eigenschaften; „in“ war Ende des 19. Jahrhunderts eine Fantasiewortendung, die damals bei der Namensgebung von Medikamenten sehr beliebt war.

Übrigens: Der gleiche Dr. Hoffmann entwarf 1897 – auch im Auftrag der Firma Friedrich Bayer & Co. – ein ganz anderes Medikament, ein Hustenmittel auf Opiumbasis. Erste Testpersonen waren hellauf begeistert von der Wirkung. Das neue Mittel versetzte sie, so berichteten manche, in einen „heldenhaften“ Zustand. Dieser Wink vom Zaun reichte, um für das Produkt einen pfiffigen Namen zu suggerieren: „Heroin“. Heute darf man diesen Produktnamen überall ohne „®“ anwenden.

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