Ich war fest überzeugt, dass ich „Spiegel-Online“ bei einem Deutschfehler ertappt hatte. Mei, war ich stolz. Besagte Textstelle, eine Überschrift, lautete: „VW Vorstände bestehen auf hohen Bonuszahlungen“.
Ha! Gotcha! (got you) dachte ich. Es müsste eigentlich „auf hohe Bonuszahlungen“ heißen. Wie ein triumphierender Kreuzzügler marschierte ich nun, um etwas Brokkoli, Zucchini und Schwammerln zu kaufen, ins Paradies. Ich glaube, die guten Erdbeeren kamen auch auf die Theke.
Ich war am Zahlen und Eintüten und bestens gelaunt, als ich mich entschloss, meinen Sieg über Spiegel-Online Frau M., Chefin des Paradieses, mitzuteilen.
„Eine Frage über Sprache“, trillerte ich heiter.
Nun schaute mich Frau M. erwartungsvoll an. Vielleicht hat sie gedacht: Hmm. Welche Überraschung zaubert der Sprachbloggeur heute aus dem Hut?
„Klingt in Ihren Ohren folgender Satz richtig?“ Daraufhin trug ich den Spiegel-Online-Text vor.
Doch bevor Frau M. Zeit hatte, darauf zu antworten, funkte eine Kundin, die zufällig gegenüber von mir da stand, dazwischen: „Der Satz ist einwandfrei.“
Liebe Leser: Ich möchte an dieser Stelle auf die gängigsten Klischees über enttäuschte Hoffnungen verzichten, aber ich weiß nicht, wie ich das Auszischen der Luft, mit der ich mich aufgeblasen hatte, sonst schildern sollte. „Nein, das darf nicht sein“ war alles, was ich hervorbringen konnte.
„Doch, doch“, legte die Dame, ihrer Sache sicher, nach. „Es ist aber so. Nach ‚bestehen auf‘ steht auf Deutsch der Dativ.“
Das musste sie mehrmals wiederholen. Und jedesmal quittierte ich die Antwort mit einem verzweifelten „Wie soll man diese Sprache jemals lernen?“
Kaum zuhause konsultierte ich Dr. Google, da er alles weiß, um die Sache auf den Grund zu gehen. Jetzt wurde es spannend. Bald erfuhr ich, dass sich auch „Zwiebelfisch“, (bürgerlich Bastian Sick), ein leidenschaftlicher Kenner der dt. Sprache, mal mit diesem Thema befasst hatte. Sein Fazit:
„Bei ‚auf etwas bestehen‘ geht…beides [d.h. Dativ und Akkusativ - Anm. d. SB], man kann ‚auf seinem Recht bestehen‘ (wenn man darauf beharrt), und man kann ‚auf sein Recht bestehen‘ (wenn man es einfordert).“
Aha! dachte ich. Vielleicht hab ich ja doch recht. Eins irritierte mich dennoch: Wo liegt denn der große Unterschied zwischen „auf meinem Recht beharren“ und „mein Recht einfordern“?
Es ist keine dumme Frage, und ich war nicht der einzige, wie ich bald feststellte, der sie gestellt hatte. Am 26. Januar 2015, z.B., schrieb ein gewisser Julian auf der Webseite „Korrekturen.de“ über genau dieses Thema. Julian hatte damals im Duden gelesen, dass „bestehen auf“ mit Dativ im Sinne von „beharren auf“ und mit Akkusativ im Sinne von „einfordern“ gebraucht werden kann (wohl auch Bastian Sicks Quelle). Wozu Julian allerdings bemerkte: „Wobei man diesem Kriterium eine gewisse Schwammigkeit nicht absprechen kann.“
So ist es! stimmte ich erleichtert zu. Die Sache ist ja schwammig!
Auch eine gewisse Karla hatte sich am 23. April 2013 auf derselben Webseite zum Thema geäußert. „Ich würde keines von beidem als falsch bezeichnen“, meinte sie, „und also auch nicht nur eines als richtig, obwohl ich auch nur den Dativ gewöhnt bin.“
Hurra! jauchzte ich wieder erleichtert…doch eigentlich meinte ich „hurra für die Muttersprachler“. Denn für einen wie mich, den Dazugekommenen, gilt diese Entscheidungsfreiheit – dieses Infrage stellen der Sprache – nicht. Für mich, den Nichtmuttersprachler, darf in diesem Fall nur der Dativ als richtig gelten. Das ganze Rundherum bleibt für mich…auf ewig…nur edle Theorie – gut genug vielleicht für eine Glosse.
Ich denke manchmal an etwas, das mir ein Textchef antwortete, als ich vor vielen Jahren vor ihm eine Formulierung in meinem deutschen Text in Schutz nehmen wollte: „Schließlich ist es unsere Sprache, Herr Blumenthal.“
Dagegen hatte (und habe) ich nichts einzuwenden. (Achtung Flüchtlinge!)
PS Ich verstehe immer noch nicht, warum hier der Dativ korrekt ist.
Comments
Dativ oder Akkusativ...
Auf dieser Lösung zur Kasusproblematik
"Bestehen auf" ist dem Akkusativ sein Tod
Ja, Sie bestehen richtig darauf,
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