Der Hintergrund: Letzte Woche habe ich Post von meiner Bank bekommen. Es ging um eine „Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingungen zum Zahlungsverkehr“.
Im großen Kuvert fand ich lauter Broschüren mit Titeln wie: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Bedingungen für den „Überweisungsverkehr“, „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren“, „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“ und und und.
Ich werde schon müde, wenn ich nur die Überschriften aufsage.
Vielleicht sind Sie bei derselben Bank Kunde . Wenn ja, dann haben auch Sie die erwähnten Broschüren bekommen. Falls Sie kein Kunde meiner Bank sind und Ihnen keine solche „Infosendung“ von Ihrer Bank ins Haus geschneit ist, dann müssen Sie mir glauben, dass es so ist, wie ich hier erzähle. Ich verrate den Namen meiner Bank allerdings nicht, es sei denn, sie ist bereit mir 6000 oder vielleicht 8000 Euro für Werbung zu bezahlen. Keine Schleichwerbung beim Sprachbloggeur. No, Sir. Das sind meine Bedingungen.
Höchste Zeit, eine kurze Kritik an meine Bank zu richten: Liebe Bank, die Broschüren, die ich von Ihnen erhalten habe, ermuntern nicht gerade zu deren Lektüre. Zwei Spalten pro Seite und alles so kleingedruckt wie Ameisenausscheidungen und sauber nach Paragraphen gegliedert! Wer soll das ohne mehrere Semester Jurastudiums lesen wollen/können? Ende der Kritik.
Ihnen, liebe Leser, biete ich nun eine kurze Kostprobe, die ich ganz spontan aus den erwähnten Texten selektiert habe. Sie stammt aus den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Auszug“. Zitat: „Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 2) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsvebindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwärungsguthaben oder die Verbidlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann.“
Das ist wirklich O-Ton. Mein Ehrenwort. Ich mache hier keine Witze. Verstehen Sie mich aber nicht falsch. Ich bin überzeugt, dass obiger Satz sehr wichtig ist, vor allem, wenn man eine Fremdwährungsverbindlichkeit erfüllen will. Mir machen solche Sätze aber Angst. Ja, Angst. Weil ich weiß, ich bin demjenigen, der mir solche Schriften schickt, einfach nicht gewachsen.
Damit will ich sagen: Ich weiß, dass meine Bank im Notfall mich zu etwas verpflichten kann, wenn es in den „Bedingungen“ steht, und ich kann nur hoffen, dass man es gut mit mir meint. Sonst fühle ich mich ganz ausgeliefert.
Andererseits: Die Bank räumt mir eine Frist von sechs Wochen ein, falls ich gegen diese „Bedingungen“ Einspruch einlegen will.
Doch gesetzt den Fall, ich würde die Zeit finden, all dies zu lesen, und ich würde etwas entdecken, das ich vielleicht auch kapiert habe aber womit ich nicht einverstanden wäre…und gesetzt den Fall, ich würde Einspruch einlegen, was passierte dann?
Habe ich etwas erreicht, oder wird die Hundertschaft von Rechtsanwälten, die diese „Bedingungen“ verfasst haben, mich in zwei Sätzen à 55 Cent Portokosten mit neuen Eloquenzen wegblasen?
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Was will die Bank mit dieser „Infosendung“ wirklich? Sich über mich lustig machen? Mit mir Kräfte messen? Oder steckt dahinter vielleicht ein Gesetz, das der Bundestag einst aus idealistischen Gründen verabschiedet hat, damit Verbraucher besser informiert werden?
Ich weiß es nicht. Aus diesem Grund betrachte ich vorliegende Glosse selbst als Einspruch – einen realistischen freilich. Ich gebe ihn nämlich schon jetzt in den Wind .
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