Vielleicht kennen Sie das Peter-Prinzip noch. Es war einmal der letzte Schrei.
Das Buch „The Peter Principle“ erschien 1969. Autor war, wie man schon ahnen kann, ein gewisser Mr. Peter.
Das Prinzip ist ganz einfach und hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit verloren: Ich zitiere den Hauptlehrsatz: „In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen.“
Damals sorgte das Buch für Furore. Niemand hatte dieses allgemein gültiges Phänomen bis dahin so deutlich formuliert. Überall war die Rede vom „Peter-Prinzip“. Jegliche Inkompetenz wurde als Ergebnis dieses Naturgesetzes erklärt. Trotzdem hat es keine Revolution der Aufrichtigkeit ausgelöst. Aber bitte, das hat die Bergpredigt auch nicht.
Seit Erscheinen des „Peter-Prinzips“ sind die Sitten, wie man weiß, noch rauer geworden – so rau, dass die neueste Weltformel der Gesellschaftskritik tief unter die Gurtellinie zielt. Die Rede ist vom „Arschloch-Faktor“. Man finde ihn in der Politik, bei Hartzvier-Empfängern, Managern und in der SPD. Das hat jemand vor etlichen Wochen in den Nachrichten gesagt.
Ich habe leider vergessen, wer es war. Auch hier handelt es sich um ein amerikanisches Buch „The Asshole Factor“, das erst 2006 ins Deutsche übersetzt wurde.
Ich habe es nie gelesen, gehe aber davon aus, dass auch hier der Versuch gemacht wird, ein allgemein gültiges Naturgesetz zu formulieren, um die Probleme unserer Zeit verständlicher zu machen.
Mir fallen obige Weltformeln ein, weil ich von meinem Sohn, einem Jurastudenten, erfahren habe, dass die Rechtssprache zwischen „Besitz“ und „Eigentum“ streng unterscheidet.
Kennen Sie den Unterschied? Ich hatte ihn nicht gekannt.
Ich mache es Ihnen einfach, obwohl mein Sohn mit meinem Deutungsversuch sicherlich nicht einverstanden wäre:
Eigentum ist das, was einem im wahrsten Sinn des Wortes eigen ist, d.h., was einem gehört. Wenn ich im Supermarkt eine Pizza kaufe, wird sie – nachdem ich sie bezahlt habe – zu meinem Eigentum. Ich darf mit ihr alles machen, was nicht gesetzeswidrig ist: Ich kann mich auf sie setzen, die Wände meiner „Eigentums“-Wohnung mit ihr beschmieren oder sie auch essen.
Der knifflige Jurist würde ebenfalls behaupten, dass ich diese Pizza besitze – doch nur wenn ich sie in meiner Wohnung aufbewahre oder bei mir trage.
Wenn ich sie aber meinem Nachbar mit der Bitte um Aufbewahrung aushändige, dann wird sie zu seinem Besitz – notabene Besitz und nicht Eigentum, denn die Pizza gehört immer noch mir, es sei denn ich habe auf dieses Eigentum verzichtet. Sollte der Nachbar die Pizza nun auf eine Weise in Anspruch nehmen, dass sie hinterher nicht mehr mir zur Verfügung steht (zum Beispiel, er isst sie), so könnte ich ihn de jure mit der Begründung verklagen, dass er nicht der Eigentümer der Pizza war, sondern nur deren Besitzer. Ohne meine Einwilligung hätte er sie also nicht vertilgen dürfen.
Wie gesagt: Ich vereinfache ein bisschen.
Deshalb mein Rat: Niemals die Pizza des Nachbarn essen, wenn er Ihnen das Recht dazu nicht schriftlich eingeräumt hat.
Heute kann man nie wissen, wozu ein anderer Mensch fähig ist. Immerhin: Der „Arschloch-Faktor“ ist kräftig auf den Vormarsch. Außerdem: Es gibt viel zuviele Menschen, die jenseits ihrer Kompetenzen agieren.
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