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Vorsicht: Komma! (Kann teuer werden)

Deutschland, du hast es besser…

Nein, dies ist nicht der Anfang einer patriotischen Hymne (doch warum nicht?), sondern lediglich eine Beobachtung über ein winzig kleines, kaum bedachtes und doch so wichtiges Zeichen, das man auf Deutsch „Strich“ (klingt wie ein verruchtes Geschäft, ist doch manchmal, s. unten) oder „Komma“ nennt.

Eins steht fest: Das deutsche Komma ist ordnungssüchtig, hält sich an sehr präzisen Regeln. Weshalb der Guru der deutschen Grammatik, der Schweizer, Dr. Bopp (canoonnet), guten Gewissens schreiben darf:

„ Kein Komma vor und:
Die Grundregel gilt auch bei längeren Aufzählungen sowie vor usw. und etc.…“

(Ein Beispiel für diese Regel finden Sie oben im Satz, der mit „Nein, dies ist nicht…etc.“ anfängt)

Glückliche deutsche Sprache. Denn im Englischen ist der Umgang mit dem Komma viel komplizierter als im Deutschen, wenn auch manchmal etwas freier. Im Englischen kann ein unterlassenes Komma mitunter sehr teuer werden.

Und damit kommen wir zum „Oxford Komma“. (Es hört sich an, als ob Kommas auf die Universität gehen. Vielleicht doch).

Die Oxford Kommaregel besagt Folgendes: Nach dem letzten Element einer Aufzählung (und vor dem folgenden „and“ oder „or“) wird ein Komma gesetzt. Beispiel: „Ich lese, schreibe, nicke ein, und wache auf.“ Dr. Bopp zufolge wäre in diesem deutschenText das Komma nach „nicke ein“ völlig überflüssig.

Auch im englischen Sprachraum gehen die Meinungen über das Oxford Komma weit auseinander. Viele Zeitungen (inklusive The New York Times) beachten das Oxford Komma so gut wie gar nicht. Was auch die Meinung meiner Lehrerin in der 4. Klasse, Miss Bolger, war. Es sei denn, um eine Ambiguität auszuräumen: Beispiel: „Ich bedanke mich bei meinen Eltern, Mutter Teresa und dem Papst.“ Ohne ein Komma nach „Mutter Teresa“ könnte man meinen, dass meine Eltern Mutter Teresa und der Papst sind. Sie sehen: Ob Deutsch oder Englisch, hier bräuchte man ein Oxford Komma.

Aber jetzt zu einer kniffligen Angelegenheit, die sich unlängst im US-Bundesstaat Maine ereignete:

Fahrer einer dort sehr bekannten Molkerei verklagten die Firma wegen unbezahlter Lohnansprüche auf 10 mio Dollar. Es ging um eine Regelung im staatlichen Handelsgesetz, die besagt (und nun werde ich aus Gründen der Faulheit hauptsächlich auf Englisch zitieren): „The canning (Konservierung), processing, preserving, freezing, drying, marketing, storing, packing (Verpackung) for shipment (Transport) or distribution (Auslieferung) of (1) agricultural produce; (2) Meat and fish products; and (3) Perishable foods“ […erfordern die Bezahlung von Überstunden].

Der Streit drehte sich um ein Komma. Die Firma argumentierte, dass Überstundenzahlungen nur für die „Verpackung zum Zwecke des Transports und der Auslieferung“ von Waren fällig wären. Der Beweis: Es fehlte ein Komma nach „shipment“. Die Fahrer konterten, dass diese Interpretation aus Gründen der Vernunft absurd sei. Vielmehr sei die Klausel zweideutig. Es sei offensichtlich, dass ein Komma nach „shipment“ fehlte. Die „distribution“, also die Auslieferung, müsste als getrennter Vorgang betrachtet werden.

Letztendlich hat das Argument der Fahrer das Gericht überzeugt. Die Richter waren der Meinung, dass hier ein Oxford Komma unbedingt nötig gewesen wäre. Das Ergebnis: Die Firma musste zehn millionen Dollar Nachzahlungen leisten.

Fazit: Aufpassen! Kommafallen sind überall. Mind your commas!

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